Halle (Saale), 31. Januar 2022 | Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Heiko Rebsch

Wieder 300.000 am Montag auf der Straße: Will man die Proteste mit Verboten stoppen?

Auch nach zwei Monaten reißt die deutschlandweite Protestwelle nicht ab. Mehr und mehr setzen die Behörden nun auf pauschale Verbote und damit eine Kriminalisierung der regierungskritischen Demonstrationen. Das Verfassungsgericht legitimiert die Verbote. Bürgerdialoge und runde Tische in den Städten kommen kaum in Gang. Viele Bürgermeister erklären sich für nicht zuständig – Entscheidungen würden anderswo getroffen. (mit Update zu den Zahlen aus NRW)

PAUL SOLDAN, 2. Februar 2022, 4 Kommentare, PDF

Die Montagsdemonstrationen vom 31. Januar

Auch am letzten Montag im Januar demonstrierten wieder Hunderttausende gegen die Corona-Politik. Zu den größten Protesten kam es offiziellen Angaben zufolge in Pforzheim (5.000 Teilnehmer), Gera und Halle (jeweils 3.500), Bautzen (3.000), Nürnberg (2.500), Freiberg (2.100), Saalfeld, Bamberg, Landshut, Zittau und Paderborn (jeweils 2.000), Schwerin (1.800), Wittenberg und Neubrandenburg (1.700), Bayreuth (1.500) sowie Chemnitz und Gotha (jeweils 1.400). Die Angaben der Teilnehmerzahlen sind teils strittig. So schätzte die Initiative „Team Menschenrechte Nürnberg“ die Zahl auf 4.500.

In Regensburg wurde – erstmals bei den dortigen Montagsdemos – von der Stadt eine Maskenpflicht verfügt. Seit vergangenen Samstag müssen dort „bei Versammlungen ab 10 Personen FFP2-Masken getragen werden“, so die Stadt in einer Allgemeinverfügung. Weil viele der etwa 500 Demonstranten, die sich am Montagabend auf dem Regensburger Domplatz versammelt hatten, es trotz mehrmaliger Aufforderung der Polizei ablehnten, eine solche Maske zu tragen, wurde die Versammlung von der Polizei aufgelöst.

Die Gesamtzahlen

Multipolar hat die offiziellen Gesamtzahlen der Bundesländer erneut bei den Innenministerien und Polizeidirektionen der Länder abgefragt, soweit sie nicht bereits in der Presse veröffentlicht wurden. Demzufolge demonstrierten am Montag in:

  • Sachsen (50.000 bei 184 Demos)
  • Bayern (48.000 bei 140 Demos)
  • Baden-Württemberg (46.800 bei 288 Demos)
  • Thüringen (24.000 bei 85 Demos)
  • Brandenburg (21.300 bei 81 Demos)
  • Nordrhein-Westfalen (20.600 bei 170 Demos)
  • Sachsen-Anhalt (16.500 bei 55 Demos)
  • Hessen (15.500 bei 132 Demos)
  • Niedersachsen (13.400 bei 169 Demos)
  • Mecklenburg-Vorpommern (11.000 bei 35 Demos)
  • Schleswig-Holstein (9.100 bei 85 Demos)
  • Rheinland-Pfalz (6.400 bei 109 Demos)
  • Berlin (6.400 bei 6 Demos)
  • Saarland (1.000 bei 15 Demos)
  • Hamburg (750 bei 9 Demos)
  • Bremen (300 bei 1 Demo)

Damit nahmen am 31. Januar bundesweit mehr als 290.000 Menschen an 1.564 Demonstrationen teil. Die amtlichen Zahlen sind damit im Vergleich zur Vorwoche um 22 Prozent zurückgegangen und entsprechen nun dem Protestniveau von Mitte Januar.

Ergänzung 2.2., 11 Uhr: Die Zahlen für Nordrhein-Westfalen fehlten zunächst, da sie vom dortigen Innenministerium erst am Mitwochmorgen nachgereicht wurden. Der Artikel ist entsprechend angepasst. Auffällig ist der starke Rückgang der offiziell gemeldeten Zahlen in diesem Bundesland: um 44 Prozent im Vergleich zur Vorwoche (von 37.000 auf 20.600). Multipolar fragte in NRW nach, warum die Zahlen dort, anders als in den übrigen Bundesländern, erst am Mittwoch veröffentlicht werden und erhielt aus dem dortigen Innenministerium die Auskunft, man dürfe "nur mit validierten Zahlen arbeiten". Die Zulieferungen aus den 47 Kreispolizeibehörden seien aber "nicht immer präzise genug" und würden daher "eventuellen Korrekturen und Nachmeldungen unterliegen", weshalb eine Meldung der Gesamtzahlen sich gegebenenfalls verzögere.

Die Gegendemonstrationen sind in den meisten Bundesländern (dort, wo ihre Zahl durch die Polizei separat ausgewiesen wird) bereits herausgerechnet.

Bezogen auf die Einwohnerzahl ist der Protest erneut in Sachsen und Thüringen am stärksten, wo am Montag jeweils mehr als 1 Prozent der Bevölkerung demonstrierten. Kein Bundesland konnte einen Zuwachs an Teilnehmern im Vergleich zur Vorwoche verzeichnen, einige jedoch einen Zuwachs bei der Anzahl von Demonstrationen (Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland).

Weitere Bürgerdialoge – doch viele Städte mauern

Bad Schandau

Im sächsischen Bad Schandau hatten sich am 19. Januar mehrere Demonstranten vor der Stadtratssitzung zusammengefunden, woraufhin es zu einem Gespräch zwischen ihnen und dem Bürgermeister Thomas Kunack kam. Auf Nachfrage von Multipolar erklärt Kunack, der keiner Partei angehört:

„Im Nachgang dazu habe ich mich entschlossen, einen Bürgerdialog zu führen. Dies ist dann am 24.01.2022 als angemeldeter Dialog erfolgt. Dabei waren auch Stadträte und Ortsvorsteher zugegen. Am Rande der Montagsdemonstration fanden sachliche Einzelgespräche in ruhiger Situation statt. Bei einem Großteil der Menschen, mit denen ich gesprochen habe, sind vor allem Existenz- und Zukunftsängste, insbesondere im Pflege- und medizinischen Bereich, im gastronomischen Bereich, im Einzelhandel, der gesamten Tourismusbranche und vielem mehr deutlich geworden. Auch weitere Gespräche soll es geben. Wir müssen soviel wie möglich miteinander reden. Aufgrund der pandemiebedingten Regelungen gestaltet sich dies aber momentan schwierig. Bei allem was gegenwärtig passiert, darf aber ein sachliches und respektvolles Miteinander nicht auf der Strecke bleiben.“

Wittenberg

Aus Wittenberg (Sachsen-Anhalt) erfuhr Multipolar, dass im Rahmen einer Stadtratssitzung ein Vertreter der „Allianz der Bürger“ den Vorschlag unterbreitet habe, ein „Stadtgespräch“ zu den aktuellen Themen der Pandemie durchzuführen. Oberbürgermeister Torsten Zugehör (parteilos) habe sich daraufhin an den Landrat gewandt und gebeten, „sich als zuständige Behörde in das zu planende ‚Stadtgespräch‘ einzubringen“ – bislang ohne Antwort.

Gleichwohl seien am 27. Januar mehrere Bürger und verschiedene Einrichtungen, „die den Spaziergängen fernbleiben“, erstmalig in der Stadt zusammengekommen, „um genau diese Möglichkeit zu diskutieren und vorzubereiten“. Weiter erklärte eine Sprecherin der Stadt, dass die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V. die Einladung zu einem Bürgerdialog in kleinerem Format erwäge, an welchem dann auch der Oberbürgermeister teilnehmen wolle.

Die Stadt Wittenberg begrüße „konstruktive, respektvolle und friedliche Gespräche in einer vertrauensvollen Atmosphäre“. Ihr sei es „sehr daran gelegen, die Stadtgesellschaft wieder näher zusammenzubringen, einander zuzuhören“. Dafür sei auch ein „verbales Abrüsten“ auf allen Seiten vonnöten, so der Oberbürgermeister.

Dresden

Bereits Ende 2020 hatten sich in Sachsen verschiedene Bürgervertreter mit einem Konzeptvorschlag zu einem „ordentlichen Dialog“ an Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert sowie Ministerpräsident Michael Kretschmer gewandt, „mit dem Ziel, die Geltung der durch Grundgesetz und Landesverfassung verbrieften freiheitlichen Bürgerechte wieder herzustellen, die Einhaltung bestehender Gesetze zu gewährleisten, die politisch beschlossenen Corona-Maßnahmen auf solide wissenschaftliche Erkenntnisse und fundierte Daten zu stellen und damit den aus Sicht der Unterstützer gefährdeten gesellschaftlichen Frieden zu erhalten“.

Nach dem Angebot von Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg, einen Bürgerdialog zu eröffnen, hat die Bürgerinitiative „Querdenken 351 Dresden“ die Forderung nach einem Runden Risch nun erneuert. In einem offenen Brief wandte sich die Initiative am 27. Januar erneut an den Dresdner Oberbürgermeister sowie den Sächsischen Ministerpräsidenten.

„Ein Dialog auf Augenhöhe, wie wir ihn bereits Ende 2020 vorgeschlagen haben, ist auch in Dresden längst überfällig“, so Initiator Marcus Fuchs in dem Brief. Das Ziel dieses Dialogs sei nicht nur, „der Spaltung der Gesellschaft entgegen zu wirken“, sondern auch „endlich die dringenden wissenschaftlichen Fragen und politischen Probleme, die im Zuge der Corona-Krise zu Tage traten“, zu thematisieren. „Es ist davon auszugehen, dass die Proteste an Zulauf gewinnen, wenn die Politik weiterhin mit einer nicht auszuhaltenden Arroganz über die Menschen hinweg regiert, anstatt auf deren berechtigte Kritik einzugehen”, so Fuchs.

Pforzheim

Laut einem Sprecher der Stadt Pforzheim ist die Forderung nach einem öffentlichen Bürgerdialog bislang noch nicht formuliert worden. Seitens der Rathausspitze gäbe es derzeit auch keine Pläne, „selbst einen Dialog mit den Demonstrierenden zu initiieren“.

Multipolar hat bei den größten Oppositionsparteien im Stadtrat (SPD, AfD) zu diesem Thema nachgefragt. Laut der SPD-Fraktionsvorsitzenden Jacqueline Roos hat noch kein Vertreter einer Protestkundgebung gegen die Corona-Maßnahmen in Pforzheim Forderungen nach einem Bürgerdialog an die SPD-Fraktion vor Ort gestellt. Sollte es zu diesem Thema zu Anfragen kommen, sei die Fraktion grundsätzlich gesprächsbereit, so Roos. Jedoch seien aus ihrer Sicht insbesondere die Vertreter im Landtag gefragt, nicht die Kommunalpolitiker vor Ort, da es sich um die Corona-Verordnung des Landes handele.

Von der AfD-Fraktion erhielt Multipolar keine Rückmeldung.

Gummersbach

Aus der nordrhein-westfälischen 50.000-Einwohner-Stadt Gummersbach, wo zuletzt 1.300 Bürger, also fast drei Prozent der Einwohner demonstrierten, heißt es, der Stadt lägen bislang keine „Forderungen nach regelmäßigen Bürgerdialogen“ vor. Zudem biete die Stadt „eine Fülle von Angeboten der Bürgerkommunikation“. Diese würden „den Bürgern jederzeit zur Verfügung stehen und auch genutzt werden“.

Ansbach

Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher der Stadt Ansbach, dass „die Umsetzung der Vorgaben durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und weitere Rechtsgrundlagen immer offen über die der Stadt zur Verfügung stehenden Medien kommuniziert“ würden. „Jede hiermit in Verbindung stehende Versammlung wurde bislang in Absprache mit den Veranstaltern und der Polizei zugelassen.“ Auf die Möglichkeit, zukünftig direkt in einen Dialog mit den Bürgern zu treten, wurde in der Stellungnahme nicht eingegangen. Von den größten Oppositionsfraktionen der Stadt (Die Grünen, SPD, BAP) erhielt Multipolar keine Rückmeldung.

Offenbach

Bei der Stadt Offenbach hat Multipolar ein weiteres Mal zum Thema Bürgerdialog nachgefragt. Von dort hieß es am 24. Januar zunächst, dass „die Adressaten der Demonstrationen“ nicht die Kommunen sein können. „Die politische und gesellschaftliche Diskussion“ müsse dort geführt werden, wo „alle übergeordneten Entscheidungen zu Maßnahmen im Alltag oder einer Impflicht entschieden werden: auf Bundes- und Länderebene“.

Mit dem Verweis darauf, dass vielen Demonstrierenden ein genereller, regelmäßig stattfindender Diskurs, unter anderem über aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen, die Maßnahmenspielräume der jeweiligen Kommunen oder auch lokale Demonstrationsauflagen zu fehlen scheine, und ob es nicht deutlich zielführender sei, in einen Dialog mit den Menschen zu treten, welcher die Polarisierung und die wachsenden Spannungen zu überwinden helfen könne, erklärte ein Sprecher, dass es in der Pandemie zwar Phasen gab, „in denen die hessischen Landkreise und kreisfreien Kommunen eigene Regelungen auf Grundlage der jeweiligen Verordnungen des Landes zu treffen hatten“. Aktuell wäre dies aber nur noch bei der sogenannte Hotspot-Regelung so, mit der etwa das Tragen einer Maske in öffentlichen Räumen bestimmt werde. Alle weiteren Regelungen habe „die Landesregierung einheitlich für ganz Hessen getroffen“. Auf mögliche Bürgerdialoge wurde vom Sprecher der Stadt nicht eingegangen.

Das Protestgeschehen vom 25. bis 30. Januar

Auch außerhalb der Montagsdemonstrationen gingen in der vergangenen Woche wieder zahlreiche Menschen auf die Straße. Zu den größten Protesten kam es in Saarbrücken, Freiburg, Nürnberg, Frankfurt am Main sowie Augsburg.

  • In Saarbrücken beteiligten sich am Sonntag Polizeiangaben zufolge rund 6.000 Menschen friedlich an der Demonstration gegen eine Impfpflicht und die Corona-Politik.

  • In Freiburg zogen am Samstag 4.500 Personen friedlich durch das Stadtgebiet. Störungen gab es laut Polizei nicht.

  • In Nürnberg fanden sich am Sonntag etwa 4.000 Teilnehmer auf dem Volksfestplatz ein. Motto: „Denkpflicht statt Impfpflicht“. Bis zum Ende sei die Versammlung „nahezu störungsfrei“ verlaufen, so die Polizei.

  • In Frankfurt am Main demonstrierten am Samstag rund 4.000 Menschen unter dem Motto „Mein Körper gehört mir – Freie Entscheidung über medizinische Präventionsmaßnahmen“. Die Initiative „Protest Hessen“ bezifferte die Teilnehmerzahl auf 15.000. Die Polizei war erneut mit zahlreichen Einsatzkräften, darunter Reiter und Wasserwerfer, im gesamten Stadtgebiet präsent.

  • In Augsburg demonstrierten am Samstag 4.000 Bürger. Zwischenzeitlich nahm der Aufzug bis zu zwei Kilometer Länge ein, so ein Polizeisprecher. Masken wurden überwiegend nicht getragen (Video).

  • Auch in Düsseldorf verlief das Demonstrationsgeschehen laut Polizei „weitgehend störungsfrei“. Rund 4.000 Teilnehmer zogen am Samstag durch die Innenstadt (Video).

  • In Erfurt gingen am Samstag etwa 2.000 Menschen auf die Straße. Im Polizeibericht heißt es, dass seitens der Teilnehmer Hygienvorschriften außer Acht gelassen sowie polizeiliche Anweisungen mehrfach nicht beachtet wurden und es zu "Tätlichkeiten gegenüber Einsatzkräften" gekommen sei, woraufhin die Polizisten unmittelbaren Zwang, unter anderem in Form von Pfefferspray, einsetzten. In Folge davon teilte sich der Aufzug in mehrere Gruppen, die weiter durch die Stadt zogen.

  • In Görlitz konstatierte die Polizei einen friedlichen Demonstrationsverlauf. Dort zogen am Sonntag rund 2.000 Teilnehmer durch die Innenstadt. Sowohl die Kundgebung als auch der Aufzug verliefen ohne größere Störungen (Video).

  • In Regensburg, wo am Montag die Polizei eine Demo auflöste, wie eingangs berichtet, hatten bereits am Samstag knapp 2.000 Bürger unter dem Motto „Für eine freie Impfentscheidung“ demonstriert. Ein Eilantrag, der sich gegen die Auflage der FFP2-Maskenpflicht richtete, war am Freitagabend abgelehnt worden. Folge: Die Polizei wies fortwährend mit Durchsagen auf die geltenden Abstandsregeln und die Maskenpflicht hin. In 15 Fällen schritten die Beamten wegen fehlender Masken ein, mehr als 80 Anzeigen wurden aufgenommen, „weil geltende Kontaktbeschränkungen nicht eingehalten wurden“.

  • In Neumarkt und Aachen demonstrierten 1.500 Personen, in Zwönitz und Osnabrück 1.200. In Hamburg kamen trotz des Demonstrationsverbots rund 1.000 Menschen zusammen (Video).

  • In München fanden sich am Sonntag laut Polizei 1.300 Demonstranten auf der Theresienwiese zusammen. Ein Mitglied des Bündnisses „Kinderrechte Jetzt“ sprach von 3.000 Teilnehmern. Bereits am Mittwoch vergangener Woche hatten außerdem auf dem zentralen Münchner Königsplatz 3.000 Menschen demonstriert.

  • Am Mittwoch wurde erneut ebenfalls im vorpommerschen Wolgast demonstriert. Laut Polizei nahmen an der Versammlung rund 1.800 Personen teil. Das Orga-Team schätzte die Demo auf rund 4.500 Teilnehmer. Es sei auch erneut wieder überwiegend friedlich verlaufen. In Redebeiträgen wurden unter anderem die Sorgen der Teilnehmer vor einem Konflikt zwischen der NATO und Russland thematisiert.

  • In Berlin schließlich hatten am Mittwoch vergangener Woche etwa 1.500 Bürger am Rande der Bundestagsdebatte zur Impfpflicht gegen diese demonstriert. Das Geschehen sei „weitestgehend störungsfrei“ verlaufen, so die Polizei. Etwa 1.600 Polizisten waren vor Ort, um „die Debatte im Bundestag abzusichern“. (Zu dieser Debatte siehe auch hier.)

Verfassungsgericht erlaubt „präventive Verbote“

Am Montagabend hat das Bundesverfassunggericht einen Eilantrag gegen ein „präventives Verbot“ von unangemeldeten coronakritischen Versammlungen in Baden-Württemberg abgelehnt. Ein Bürger aus Freiburg hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem seine beiden Eilanträge vom Freiburger Verwaltungsgericht sowie dem Oberverwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg Ende Januar zurückgewiesen worden waren. Diese Anträge richteten sich gegen eine Freiburger Allgemeinverfügung, die unangemeldete Versammlungen pauschal verbietet.

Das oberste deutsche Gericht argumentiert, dass, wer an solchen Demonstrationen teilnehmen will, überwiegend nicht dazu bereit sei "versammlungspolizeiliche, dem Infektionsschutz dienende Auflagen, wie insbesondere das Tragen von Masken oder das Einhalten von Abständen" zu beachten. Allerdings: „Die Rechtsfrage, ob pauschale Versammlungsverbote per Allgemeinverfügung eigentlich mit der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz vereinbar“ seien, sei "eine verfassungsrechtlich offene Frage, deren Klärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss", so die 1. Kammer des Verfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth.

Schusswaffengebrauch „verhältnismäßig“?

Die südöstlich von Stuttgart gelegene Stadt Ostfildern hat am 26. Januar eine Allgemeinverfügung erlassen, welche bis zum 28. Februar nicht angemeldete Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen verbietet. In der Begründung wird auf die „Anwendung unmittelbaren Zwangs“ verwiesen, welche auch den Gebrauch von Waffen nicht ausschließt. Aufgrund „der erheblichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen“ würde dieser „erhebliche Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ auch „nicht außer Verhältnis dazu“ stehen, so die Verfügung.

Auf Nachfrage gab die Stadt Ostfildern in einer „Klarstellung zur Allgemeinverfügung“ an, dass in der Verfügung „lediglich korrekterweise“ darauf hingewiesen wurde, dass ein „Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein per Gesetz zur Verfügung stehen.“ Dies sei insbesondere seitens der Maßnahmen-Kritiker so interpretiert worden, „als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe“, was jeder Grundlage entbehre. „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen“, so die Klarstellung der Stadt.

In Cottbus hat die Polizei Brandenburg alle nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik vom 31. Januar bis 13. Februar untersagt und damit eine rechtliche Grundlage für ein härteres Vorgehen gegen die Teilnehmer geschaffen. In der Verfügung enthalten ist auch die Androhung „unmittelbaren Zwangs“ nach Paragraf 64 des Brandenburger Polizeigesetzes, das auch den Gebrauch von Schusswaffen beinhaltet.

Demonstrationsverbote weiten sich aus

In Schopfheim bei Lörrach hat das Verwaltungsgericht Freiburg die städtische Allgemeinverfügung, die ebenso ein Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen enthält, bestätigt. Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig, da der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen kann.

In Karlsruhe dagegen hat das Verwaltungsgericht das Verbot von nicht angemeldeten „Montagsspaziergängen“ gekippt, da die Stadt selbst davon ausgehe, dass an Montagen planmäßig nicht angemeldete Versammlungen stattfinden würden. Demnach habe sie ausreichend Zeit, sich darauf angemessen vorzubereiten. Die Stadt Karlsruhe hat angekündigt, gegen dieses Urteil vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen zu wollen.

In Hamburg wurde am Donnerstag vergangener Woche ein weiteres Mal eine Demonstration „Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Für Selbstbestimmung, Meinungs- und Redefreiheit sowie Demokratie“ von der Polizei als Versammlungsbehörde verboten. Diese sollte am Samstag in der Hamburger Innenstadt stattfinden. Grund seien erneut Infektionsschutzgründe, so Polizeisprecher Holger Vehren. Gemäß dem Motto der Versammlung hatte der Anmelder in Gesprächen im Vorfeld deutlich gemacht, dass der Aufzug um die Binnenalster ohne das Tragen von Masken durchgeführt werden solle, was die Polizei jedoch ablehnte, da eine solche Versammlung mit 11.000 Teilnehmer aufgrund der pandemischen Lage nicht möglich sei. Da in diesem Punkt keine Übereinkunft möglich gewesen sei, habe der Anmelder die Gespräche abgebrochen, so Vehren, woraufhin die Demo verboten wurde. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigten nach einem Eilantrag sowie einer anschließende Beschwerde des Anmelders das verhängte Demonstrationsverbot.

Auf Nachfrage, ob ein Mund-Nasen-Schutz im Außenbereich tatsächlich zum Infektionsschutz beiträgt und wie die Teilnehmer gegen diese Auflage demonstrieren können, ohne sich selbst zu demütigen, verwies die Stadt auf die geltende Eindämmungsverordnung, die für Versammlungen unter freiem Himmel die „Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske“ beinhalte. Nach Einschätzung der „in Sachen Infektionsschutz sachlich zuständigen“ Sozialbehörde werde der „Schutz vor Ansteckungen“ von medizinischen Masken im Außenbereich „nicht bezweifelt“. Auch sei es „nach Auffassung der Versammlungsbehörde bei einem Protest gegen die Maskenpflicht nicht zwingend erforderlich, keine Maske zu tragen“. Schließlich könne „dieser Protest auch auf anderem Wege kundgetan werden“, wie dem Zeigen „entsprechender Transparente“ oder duch „entsprechende mündliche Meinungskundgaben“. Da der Anmelder „die Umsetzung dieser rechtlich zwingenden Vorgabe“ abgelehnt habe, und die „begründete Gefahr bestand dass im Rahmen des angemeldeten Aufzuges massiv gegen die Maskentragepflicht verstoßen“ werde, „wurde der Aufzug von der Versammlungsbehörde untersagt“, so ein Sprecher.

Die Stadt Offenbach gab auf Nachfrage, wie ein korrektes Demonstrieren gegen die Maskenpflicht aussähe, wenn diese auf Demonstrationen vorgeschrieben sei, an, dass es Gesetze gäbe, welche „eingehalten werden müssen“. Die Menschen könnten ihre ablehnende Meinung auf Demonstrationen zum Ausdruck bringen oder auch rechtlich gegen diese Gesetze vorgehen, „aber solange dies Gesetz ist, muss es eben auch eingehalten werden“, so ein Sprecher.

In Thüringen resümierte die Polizei am Montag, dass die Kritiker „der Pandemieschutzmaßnahmen“ nahezu ausnahmslos weder eine Maske getragen, noch die gebotenen Abstände eingehalten hätten.

Die Stadt Ulm hatte am 23. Januar, als Reaktion auf die steigende Teilnehmerzahl an nicht angemeldeten Versammlungen, per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht im Innenstadtbereich erlassen. Diese gilt montags von 17:45 Uhr bis 20:00 Uhr und freitags von 18:45 Uhr bis 21:00 Uhr und tritt am 28. Februar außer Kraft. Auch hier war zunächst von Schusswaffengebrauch die Rede, was später in widersprüchlicher Weise dementiert wurde.

In Rostock ist es zum ersten Verbot von gleich mehreren Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen gekommen. Das Konzept der Veranstaltung sah vor, einen größeren Abschnitt der Hauptverkehrsstraße zu sperren. Dadurch wäre die Versammlungsfläche ausreichend groß gewesen, um Mindestabstände einzuhalten und auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu verzichten, so ein Mitglied des Orga-Teams. Am 24. Januar hatte die Versammlungsbehörde diesem Konzept jedoch nicht zugestimmt und die Versammlungsfläche auf einen engen Bereich im Stadthafen verlegt. Die Mindestabstände auf dieser einzuhalten, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich gewesen. Daher wurde diese Änderung vom Anmelder abgelehnt und die Versammlung vor Eröffnung für beendet erklärt. Nachdem nun dieses Konzept für die Demo am 31. Januar erneut eingereicht wurde, teilte die Stadt am Freitag vergangener Woche das Verbot der Versammlung mit, mit der Begründung, dass sich in den vergangenen Wochen ein Großteil der Teilnehmer nicht an die Versammlungsauflagen gehalten hätten. Die Anmeldung von drei Eilversammlungen wurden ebenfalls verboten, genauso wie eine andere wöchentlich stattfindende und bereits genehmigte Demo. Verschiedenen Gegendemonstrationen wurde das Demonstrieren im Innenstadtbereich hingegen erlaubt.

Wie sinnvoll ist eine Maskenpflicht im Freien?

Bereits im April 2021 hatten sich führende Fachleute in einem offenen Brief an die damalige Bundeskanzlerin, den damaligen Bundesgesundheitsminister sowie die Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Länder gewandt und auf ein im Dezember 2020 erschienenes Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung hingewiesen.

„Nur eine von 1.000 Infektionen findet im Außenbereich statt", erklärte in diesem Zusammenhang Dr. Christof Asbach, Präsident der GAeF im April 2021 gegenüber dem WDR. „Wir müssen uns deshalb um die Orte kümmern, wo die mit Abstand allermeisten Infektionen passieren – und nicht unsere begrenzten Ressourcen auf die wenigen Promille der Ansteckungen im Freien verschwenden“, so Asbach und andere Fachleute in dem offenen Brief.

Auf Nachfrage von Multipolar, warum die Rostocker Versammlungsbehörde derart konsequent auf der Maskenpflicht bestehe, insbesondere, da diese Auflage bei den Demonstrationen in Schwerin und Neubrandenburg, den beiden anderen großen Städten in Mecklenburg-Vorpommern, nicht angewendet werde, verwies die Pressestelle der Stadt auf eine Gefährdungsbeurteilung des Gesundheitsamtes, an der man sich bei den Auflagen orientieren würde.

Multipolar fragte dazu beim Rostocker Gesundheitsamt nach und erfuhr, dass nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen gewesen sei, dass die Mindestabstände nicht eingehalten werden würden, woraufhin die Maskenpflicht als Auflage festgelegt wurde, auch angesichts der „regionalen Einstufung“ (Corona-Ampel) und der „örtlichen Gefährdungslage“. Befragt zum Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung erklärte der Vertreter des Gesundheitsamtes, über den Sinn einer Maskenpflicht im Freien könne man „trefflich streiten“. Warum es dennoch zur Auflage gemacht wurde, konnte er aus wissenschaftlicher Sicht nicht erklären.

Auf weitere Nachfrage bei der Stadt, warum die Rostocker Versammlungsbehörde die zurückliegenden angemeldeten Demonstrationen auf enge Flächen verlegt hatte, auf denen Mindestabstände schwer eingehalten werden können, erklärte ein Sprecher, dass es im Innenstadtbereich „kaum größere Freiflächen“ als die beiden festgelegten gäbe. Die Ansicht, dass auf diesen begrenzten Flächen der Mindestabstand bei mehreren Tausend Personen nicht hätte eingehalten werden können, teile die Stadt nicht.

Dazu befragt, ob die Rostocker Montagsdemonstrationen in den vergangenen 21 Monaten verstärkt zum Infektionsgeschehen beigetragen hätten, verwies die Stadt lediglich pauschal auf das öffentlich zugängliche Datenmaterial des Robert Koch-Institutes sowie des Landamtes für Gesundheit und Soziales.

Offen bleibt, inwiefern eine Maskenpflicht im Freien aus infektiologischer Sicht tatsächlich wirksam ist. Belege dafür werden nicht vorgelegt. Die entsprechende Fachgesellschaft bezweifelt es. Weiter drängt sich die Frage auf, ob das behördliche Beharren auf dieser Auflage sowie das weitere Verschärfen von Allgemeinverfügungen, sogar unter Androhung von Waffengebrauch, nicht eher zur Eskalation und zur Vergrößerung des Widerstands und des Unmuts bei den Demonstranten beiträgt, und damit das Gegenteil von dem bewirkt, was als Ziel behauptet wird: Deeskalation und die Ermöglichung freier und friedlicher Demonstrationen.

Über den Autor: Paul Soldan, Jahrgang 1988, war nach seiner Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bis zum Jahr 2017 für verschiedene Finanzdienstleistungsunternehmen in Hamburg tätig. Von 2018 bis 2021 arbeitete er am Volkstheater Rostock, unter anderem als Regieassistent. Seit Anfang 2022 schreibt er regelmäßig für Multipolar über das Demonstrationsgeschehen in Deutschland.

RALF ARNOLD, 2. Februar 2022, 07:35 UHR

Lieber Herr Soldan, vielen Dank für die aktuelle Übersicht zu den Spaziergängen. Was für mich nicht nachvollziehbar ist, ist die Tatsache, dass in manchen Orten die Polizei massiv die Spaziergänge schon im Keim ersticken will und selbst wenige, ganz friedliche und stille Spaziergänger einkesselt. In anderen Orten, im selben Bundesland, laufen dagegen tausende Menschen völlig unbehelligt von der Polizei, werden nur begleitet oder sogar vor aggressiven Gegendemonstranten geschützt. Wer ist dafür verantwortlich? Die Landesregierung? Der Bürgermeister? Der Einsatzleiter der Polizei? Wenn es solche Unterschiede gibt, kann es sich ja nur um reine Willkür handeln. Oder hängt es davon ab, ob die Spaziergänge angemeldet wurden? Das wäre eine wichtige Information, welche der oben aufgeführten Spaziergänge angemeldet waren. Äußerst interessant in dem Zusammenhang, dass das Karlsruher Verwaltungsgericht nachvollziehbar argumentiert, dass die Polizei ja wisse, dass am Montag Abend gelaufen werde, sie sich also ausreichend darauf vorbereiten könne.

HELENE BELLIS, 2. Februar 2022, 10:35 UHR

Die sogenannten Hygieneregeln bzw. Infektionsschutzauflagen waren von Beginn an und sind – mittlerweile mehr oder weniger komplett vom »Pandemiegeschehen« entkoppelt – immer noch ein hervorragendes Instrument, um die Bevölkerung zu gängeln und kleinzuhalten. Jegliche öffentliche Meinungsäußerung, ein jedes (auch privates) Zusammenkommen läßt sich mit Abstands- und Maskenpflicht ruinieren, zerstören, wenn nicht von vorneherein unterbinden. Das gilt demnach natürlich auch für das öffentliche Aufbegehren in Form von Demonstrationen, Spaziergängen und anderen Protesten: entweder sie werden gleich verboten, oder sie werden aufgelöst. Dabei hilft die Polizei gerne auch mal nach, indem sie die geforderten Abstände durch verschiedene Arten des Eingreifens verkleinert. Alternativ dazu reicht es aus, daß ein paar Leute keine Maske bzw. diese nicht »korrekt« tragen. Wer sich nichts vor den Mund bindet, darf nicht den Mund aufmachen. Und nein, das hört sich nur im ersten Moment paradox an.

Solange diese Regeln gelten, wird es nie wieder möglich sein, (nicht nur) im Sinne des Artikels 8 GG öffentlich seine Meinung kundzutun. Daß das Bundesverfassungsgericht nun auch noch meint – und sich dabei auf genau diese Vorschriften beruft –, Demonstrationen gegen diese Auflagen gar nicht erst zuzulassen, wäre mit dem Grundgesetz vereinbar (dazu ist das BVerfG da, oder?!), weil man ja wüßte, daß eben diese Auflagen nicht eingehalten würden... ja, das ist ein Kurz-, äh Zirkelschluß allererster Güte. Da hilft wohl wirklich nur, in Massen auf die Straße zu gehen und dann, wenn genügend dort versammelt sind, en masse die Masken runterzureißen. Erst die eigenen aus giftigem Stoff, und später die der Regierenden, die uns das alles unter dem Mantel des Gesundheitsschutzes verkaufen wollen.

CAROLA, 2. Februar 2022, 12:40 UHR

Jetzt passiert das, was leider zu erwarten war. Die Verantwortlichen haben keine Argumente, wollen aber auf keinen Fall nachgeben, und sie haben die Macht. Sie brauchen also bis auf Weiteres auch gar keine Argumente. Bestes Beispiel ist dieser seltsame Mensch in Baden-Württemberg, der sich als Ministerpräsident ausgibt.

Die Gewaltenteilung funktioniert schon seit 2020 nicht mehr, und der Rechtsstaat ist in einen Zustand der Gesetzlosigkeit abgedriftet. Nur die Fassade steht noch. Das Bundesverfassungsgericht legitimiert jede noch so fragwürdige Handlung der Exekutive, die Exekutive fühlt sich von jeder Bindung an Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit befreit, und die Parlamente in Bund und Ländern liegen sowieso im Wachkoma. Die Bürger sind mit ihrem Protest gegenüber den staatlichen Institutionen in einem schalltoten Raum gefangen, und es bleibt nur die Hoffnung, dass der Protest über andere Kanäle allmählich unüberhörbar wird. Aber wie lange wird das dauern? Und wie lang ist der Atem, den wir Protestierer haben?

Ich nehme jeden Montag an den "Spaziergängen" teil, aber ich habe mich schon gefragt, ob der Protest bröckeln wird, wenn die Polizei rabiater auftritt. Trotzdem hoffe ich, dass die Protestbewegung noch zunimmt, denn einen anderen Ausweg aus der Rechtlosigkeit wird es so bald nicht geben.

MICHAEL MEYEN, 2. Februar 2022, 18:15 UHR

Sehr schöner Kommentar zum Thema im Nordkurier, der zugleich die Situation in Neubrandenburg beschreibt:

https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft-neubrandenburg/von-politikern-die-buerger-ghosten-0146964802.html

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