Testpflicht an Schulen: Vorstufe zur Kinder-Impfpflicht?
STEFAN KORINTH, 24. September 2021, 2 Kommentare, PDFNach den diesjährigen Osterferien hatten 13 von 16 deutschen Bundesländern eine Corona-Testpflicht als Voraussetzung für den Schulbesuch eingeführt. Sachsen hatte damit sogar schon im März begonnen. Mit der sogenannten Bundesnotbremse (26. April) wurde die Regelung schließlich für alle Bundesländer verpflichtend. Betroffen sind nahezu elf Millionen Schüler, fast 800.000 Lehrer und sämtliche übrigen Schul-Angestellten wie Hausmeister, Sekretärinnen, Reinigungspersonal, Horterzieher oder pädagogische Hilfskräfte.
Sie alle mussten bis zu den Sommerferien zweimal wöchentlich – je nach Bundesland – einen aktuellen negativen Test beim Betreten des Schulgebäudes vorlegen oder sich in der Schule unter Aufsicht selbst testen. Mit Start des neuen Schuljahres verschärften nun viele Kultusminister die Regelung: Inzwischen muss der Selbsttest dreimal wöchentlich, bei bestimmten Voraussetzungen sogar täglich durchgeführt werden. Befreit ist in den meisten Fällen nur die unter Schülern noch kleine Gruppe von „Geimpften und Genesenen“. Die Schulen wurden damit zu einer der ersten Einrichtungen hierzulande, in der die sogenannte „3G-Regel“ durchgesetzt wurde.
Um das taktische Vorgehen der Politik hierbei besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück: Begleitet wurde die Einführung verpflichtender Selbsttests im Frühling von einer massiven PR-Kampagne mit rigorosen und oft inhaltsgleichen Wortmeldungen von Verbandsfunktionären. Hier nur einige von vielen Beispielen aus dieser Phase:
„Wer nicht getestet werden kann oder will, muss vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden.“ (Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Beamtenbundes DBB)
„Wer sich nicht testen lassen möchte, sollte nach den Osterferien nicht am Schulunterricht in Präsenz teilnehmen dürfen. Wir brauchen jetzt keine Diskussionen, sondern konkrete Maßnahmen.“ (Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund)
„Der Deutsche Lehrerverband unterstützt vorbehaltlos die Forderung nach einer umfassenden Testpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.“ (Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes)
Viele Bildungspolitiker stießen ins selbe Horn – beschwichtigten jedoch gleichzeitig mit dem Hinweis, dass die Selbsttestpflicht ja erst mal nur bis zu den Sommerferien geplant sei. So etwa Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU).
Parallelen zur Einführung der Maskenpflicht
Sowohl der Gleichschritt der Bundesländer als auch die Radikalität der Maßnahme erinnerten an die Einführung der Maskenpflicht in Schulen nach den Sommerferien 2020. Beide Maßnahmen standen an Schulen bereits zuvor als „freiwillige“ Möglichkeiten zur Verfügung. Beide Regelungen wurden dann jeweils etabliert, ohne andere Maßnahmen zu ersetzen. So ermöglichen (negative) Selbsttests beispielsweise nicht den Verzicht auf Masken – und umgekehrt.
Beide Regelungen wurden zuerst mit Verweis auf einen bestimmten Zeithorizont eingeführt („erst mal bis zu den nächsten Ferien“), um nach Erreichen dieses Zeitpunktes jedoch nicht abgeschafft, sondern noch verschärft zu werden. Eine weitere Parallele: Sowohl die Masken- als auch die Selbsttestpflichten seien Kritikern zufolge unverhältnismäßig, nahezu wirkungslos und könnten negative Folgen für die Kinder haben.
Vielfältige Kritik an anlasslosen Selbsttests
Bereits im Vorfeld wurde Kritik an ganz verschiedenen Aspekten der Selbsttests laut. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin warnte unter anderem vor zahlreichen falsch-positiven Ergebnissen:
„Ein positives Testergebnis wird bei den aktuellen Inzidenzzahlen nur zu etwa 4 % im PCR-Kontrolltest bestätigt. Damit werden Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt.“
Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens sagte:
„Ich frage mich, wie wichtig es tatsächlich ist, jedes symptomlos infizierte Kind durch Testung zu entdecken. Würde es möglicherweise reichen, jedes Kind mit Symptomen frühzeitig zu identifizieren und zu isolieren?“
In einer Stellungnahme im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags betonte der Bremer Physiker Prof. Dr. Werner Bergholz der Nutzen von sogenannten Laien-Selbsttests sei nicht erkennbar.
„Der Einsatz von Antigentests in Schulen ist nicht zielführend, da der Schulbetrieb – nach Risikomanagement Methoden analysiert – kein signifikantes Risiko darstellt.“
Der Berufsverband der Deutschen Laborärzte bemängelte neben der geringeren Aussagekraft von Schnelltests die unzulängliche Probenentnahme durch ungeschulte Menschen. Dies könne man nicht in kurzer Zeit lernen und niemand werde sich selbst die notwendigen Schmerzen beim Abstrich zufügen.
„Leider gilt: Beim Nasenabstrich müssen einem die Tränen kommen, im Rachen muss der Würgereiz ausgelöst werden.“
Der Kinderarzt Eugen Janzen kritisierte die regelmäßigen nasalen Selbsttests als unnötig gefährliche Testmethode, die die für die Abwehr von Viren und Bakterien so wichtige Schleimhaut immer wieder verletze. Und die Infektionswahrscheinlichkeit für Kinder damit sogar erhöhe. Ganz ähnlich äußerte sich der Berliner HNO-Arzt Josef Thoma.
Auch vor giftigen und krebserregenden Bestandteilen der Tests wurde gewarnt. Die Stadt Hamburg musste im April schließlich mehr als zwei Millionen Schnelltests eines koreanischen Anbieters aus dem Verkehr ziehen, weil diese eine hochgradig giftige Chemikalie (Octylphenol) enthalten.
Eine Studie der Charité fand heraus, dass die Schnelltests äußerst temperaturanfällig sind. Studienleiter Jan Felix Drexler erklärte, die Tests würden bei Aufbewahrungstemperaturen ab 37 Grad und unter 4 Grad binnen Minuten deutlich schlechter.
„Bei Hitze verlieren die Tests an Sensitivität und bei Kälte verlieren sie an Spezifität. Das bedeutet, dass es ein falsch positives Ergebnis geben kann.“
Der Bielefelder Rechtswissenschaftler Martin Schwab wies auf die drohende Stigmatisierung von Kindern hin, die vor ihren Klassenkameraden positiv getestet und anschließend vor aller Augen an Sammelpunkten auf Schulhöfen abgesondert würden. Berliner Schulpsychologen kritisierten das Testen im Klassenverband als „psychologischen Drahtseilakt“.
Zudem könne unter dem Druck der herrschenden Bedingungen (bei Ablehnung des Testens: unentschuldigte Fehltage, gefährdete Versetzung, Vorwurf der unsolidarischen Verweigerung) gar keine wirksame Einwilligung zum Testen erteilt werden, unterstrich Schwab. Der Jurist Dirk Sattelmaier bezeichnete es als schlicht „irrsinnig“, dass sogar Grundschulkinder an sich selbst medizinische Nasenabstriche vornehmen sollen.
Zudem ist in den Packungsbeilagen der Schnelltests zu lesen, dass sie ausschließlich zur Anwendung bei symptomatischen Personen mit konkretem Verdacht auf Covid-19 vorgesehen sind, was dem pauschalen Masseneinsatz der Tests schon in seiner Grundlogik widerspricht.
Zusatzhürde ohne echten Mehrwert
Die Politik hielt jedoch ungerührt an ihrem Plan der anlasslosen Massentestung symptomfreier Kinder fest. Mit Einführung der bundesweiten Testpflicht knüpfen Bundes- und Landesregierungen damit das Recht auf Schulbildung an eine völlig schulfremde Vorbedingung, die von allen Beteiligten regelmäßig zu erfüllen ist.
Dabei schafft die Testpflicht faktisch keinen Mehrwert für Schüler. Die „Rückkehr“ zum Präsenzunterricht stellt lediglich den selbstverständlichen Zustand vor Beginn der politischen Corona-Krise (März 2020) wieder her – nur eben mit ausschließenden Zusatzhürden. Wie bereits erwähnt, ist auch ein „Freitesten“ zur Vermeidung anderer Maßnahmen in Schulen politisch nicht vorgesehen.
Das einzige Argument der Testbefürworter – Infektionsketten könnten mit den Tests unterbrochen werden – war bereits zuvor als falsch und unerheblich widerlegt worden. Denn zum einen können die Antigen-Schnelltests überhaupt nicht feststellen, ob ein positives Testergebnis auf infektiöses oder nicht infektiöses Virenmaterial zurückgeht. Das Familiengericht Weimar urteilte (Seite 174), dass
„die zum Massentest eingesetzten Antigen-Schnelltests nach den Darlegungen im Gutachten keinerlei Aussage über eine Infektiosität leisten können, da hiermit nur Protein-Bestandteile ohne Zusammenhang mit einem intakten, vermehrungsfähigen Virus nachgewiesen werden können. (…) Festzuhalten bleibt, dass der verwendete PCR-Test ebenso wie die Antigen-Schnelltests, wie gutachterlich nachgewiesen, prinzipiell nicht zur Feststellung einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 geeignet sind.“
Der Arzt und frühere Gesundheitsamtsleiter Friedrich Pürner erläuterte:
„Weder PCR- noch Antigenschnelltests können eine akute Erkrankung auf COVID-19 feststellen. Beide Verfahren liefern lediglich einen Hinweis. Letztendlich bedarf es aber eines Arztes, um eine Krankheit feststellen zu können. Ein bloßer Labornachweis oder ein Schnelltest haben in diesem Zusammenhang sehr wenig Aussagekraft.“
Zum anderen hatten Schul- und Klinikstudien unabhängig voneinander in mehreren Bundesländern (darunter Hamburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg) bereits im vergangenen Jahr eindeutig festgestellt, dass Kinder und Jugendliche vom Coronavirus kaum betroffen sind und dass von ihnen nur eine sehr geringe Ansteckungsgefahr für Erwachsene – beispielsweise Lehrer – ausgeht. Kinder seien keine Beschleuniger, sondern vielmehr „Bremsklötze der Infektion“, hieß es etwa vonseiten der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden.
Dies widerlegt die von Lehrerverbänden und Bildungspolitikern immer wieder vorgebrachte Argumentation von Kindern als potenziellen Superspreadern. Auch für „Long Covid“ bei Kindern gibt es keine wissenschaftliche Evidenz.
Großer Aufwand für minimale Resultate
Des Weiteren hatten Probedurchläufe mit Antigen-Schnelltests vor Ostern bereits verdeutlicht, dass hier einem immensen Aufwand in der Alltagspraxis nur eine äußerst geringe Zahl positiver Ergebnisse gegenüberstanden, von denen sich bei nachfolgender Überprüfung mittels PCR-Tests regelmäßig noch rund die Hälfte oder weitaus mehr als Fehlalarme herausstellte.
An einer Grundschule in Naumburg (Sachsen-Anhalt) erwiesen sich im Februar beispielsweise alle 28 positiven Schnelltests nach PCR-Überprüfung als falsch. Die Schule war aber umgehend geschlossen worden.
In Bremer Schulen testeten sich in einer Woche Ende März 2021 rund 32.500 Schüler und 7.600 Lehrer selbst. Von diesen insgesamt 40.100 Selbsttests waren nach Abzug der falsch-positiven Ergebnisse letztendlich nur 15 positiv, wie der Weser-Kurier berichtete. Das sind 0,037 Prozent. Dabei ist noch nicht mal die Rede davon, dass die 15 betroffenen Personen an Bremer Schulen tatsächlich „krank“ gewesen wären.
Das Ausmaß dieser „Pandemie“ ist in Schulen also offensichtlich äußerst gering. Der Eindruck der Unverhältnismäßigkeit und des politischen Aktionismus verstärkt sich noch, wenn diesem Resultat die für das Testen notwendigen zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen sowie die folgenden Quarantäneanweisungen für hunderte Mitschüler gegenübergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund erweist sich die Testpflicht nicht als Schutz, sondern viel mehr als Bedrohung für Schüler und Schulbedienstete, trotz eigener Gesundheit jederzeit in Quarantäne geschickt werden zu können. Die meisten Kultusminister ignorierten all diese Befunde. Nach Einführung der Testpflicht bestätigten sich die äußerst geringen Positivquoten im Tausendstel- oder gar im Zehntausendstel-Bereich deutschlandweit.
Beispiel Thüringen
In der ersten Woche nach Einführung der verpflichtenden Corona-Tests sind an den Schulen des Freistaats bei 216.872 Selbsttests 465 Personen positiv getestet worden. Der Anteil lag also bei 0,21 Prozent – zahlreiche Fehlalarme inklusive, denn hierbei handelt es sich um Ergebnisse, die noch nicht durch PCR-Tests nachgeprüft worden waren. Diese korrigierten Resultate lagen dem Bildungsministerium jedoch nicht vor.
In der zweiten Woche sank die Positivquote auf 0,16 Prozent, wie aus Zahlen des Ministeriums in Erfurt hervorgeht. In der dritten Woche lag die Quote in Thüringer Schulen bei 0,21. Danach informierte das Ministerium nicht mehr über die Statistik.
In einer Pressemeldung Ende Juni resümierte das thüringische Bildungsministerium, es habe das Testsystem „erfolgreich aufgezogen“ und bereits 24,5 Millionen Euro in 5,1 Millionen Tests für Schulen und Kindergärten „investiert“.
(Ergänzung: Seit 21. September 2021 folgen die Corona-Maßnahmen in Thüringen einem vierstufigen „Frühwarnsystem“. Je nach Inzidenz, Intensivbettenauslastung und Covid-Patientenzahl in Landkreis oder kreisfreier Stadt ändern sich die Maßnahmen. Für Tests an Schulen bedeutet dies: In den ersten beiden Stufen (Basisstufe und Warnstufe 1) sind die Schüler von verpflichtenden Tests befreit. In Warnstufe 2 bleibt das Testen zwar freiwillig, aber Schüler ohne 3G-Nachweis werden bereits in gesonderten Lerngruppen unterrichtet. Bei Warnstufe 3 sind zwei Tests pro Woche verpflichtend. Alle abgestuften Maßnahmen an Thüringer Schulen werden in diesem Dokument des Kultusministeriums erläutert. Die Grenzwerte der jeweiligen Stufen, werden hier beim MDR erklärt. Der wissenschaftliche Beirat der Landesregierung hatte anlasslose Testungen an Schulen nicht mehr empfohlen.)
Beispiel Niedersachsen
In der ersten Schulwoche nach den Osterferien waren von rund 1,65 Millionen Tests in dem norddeutschen Bundesland insgesamt 519 Tests – also 0,031 Prozent – nach PCR-Überprüfung positiv. In der zweiten Woche lag die Positivquote bei 0,037 Prozent, wie sich aus den Zahlen des Kultusministeriums in Hannover errechnen lässt. (534 Fälle) In der dritten Testwoche lag die Quote bei 0,026 Prozent. (377 Fälle) Von da an stellte auch das niedersächsische Kultusministerium die Bekanntgabe der Zahlen ein.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sah im Auffinden und Aussondern jeweils weniger hundert symptomloser (gesunder) Menschen einen „deutlichen Indikator dafür, dass Selbsttests Schule noch sicherer machen.“ Die „Infizierten“ hätten dadurch niemanden mehr „anstecken“ können, sagte er im April. „Dafür lohnt sich allemal der Einsatz aller Beteiligter.“ Im Juli kündigte Tonne in harschen Worten die Fortsetzung des Testregimes an:
„Niemand wird nach den Sommerferien ohne einen negativen Corona-Test in die Schule gehen.“
Nach Schulstart im September bezeichnete er das „strenge“ Maßnahmenbündel von Masken- und Testpflicht, Hygienevorschriften und Lüftungskonzepten lobend als „engmaschiges Sicherheitsnetz“. Zur Erinnerung: Der niedersächsische Kultusminister spricht hier nicht von der Abwehr militärischer Feinde, sondern von Schulkindern.
Die Kosten für Anschaffung und Verteilung der Selbsttests wollte das Niedersächsische Kultusministerium auf Multipolar-Nachfrage nicht preisgeben. In einer Meldung Ende April hatte das Ministerium jedoch mitgeteilt, schon fast zehn Millionen Tests für Schüler und Lehrer an Schulen geliefert zu haben und nun weitere 50 Millionen Euro für die Beschaffung neuer Tests bereitzustellen.
Beispiel Sachsen
Sachsen führte als erstes Bundesland bereits Mitte März einer Selbsttestpflicht (ab der fünften Klasse) an Schulen ein. Eine erste Auswertung am 19. März ergab 202 positive – aber noch nicht PCR-geprüfte – Ergebnisse bei knapp 164.000 Tests. Das sind 0,12 Prozent. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) kommentierte: „Angesichts dieser geringen Infektionszahlen ist es unverantwortlich, insbesondere die Kinder als Beförderer dieser Pandemie zu stigmatisieren“ – und setzte Tests, Maskenpflicht und alle anderen neuartigen Maßnahmen an Schulen dennoch ungerührt weiter um.
In der Folgewoche gab es bei 209.000 Selbsttests 281 positive Ergebnisse. Das entspricht einer vorläufigen Positivrate von 0,13 Prozent. Zudem legten rund 5.500 Schüler und Lehrer außerschulisch vorgenommene Negativtests vor.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus gab anschließend nur noch unregelmäßig Zahlen zu Selbsttests an Schulen heraus. Am 26. April hieß es, in der entsprechenden Woche waren bereits mehr als 600.000 Tests vorgenommen worden, die 721 Positivergebnisse erbrachten (0,12 Prozent). Dazu legten weitere 32.000 Personen außerschulische Negativtests vor.
Ende Juni meldete das Ministerium in Dresden, dass es beim Schulpersonal – also mehr als 40.000 Personen in Sachsen – keinen einzigen Positivtest gegeben habe. Auch bei den Schülern habe die Rate nur noch bei 0,006 Prozent gelegen. Trotzdem wurde das Testen nach den Sommerferien fortgesetzt. Die Gesamtquote blieb äußerst niedrig – inklusive Fehlalarme lag sie nach Schulstart bei 0,02 Prozent, teilte das Ministerium am 14. September mit.
Unverhältnismäßigkeit seit Monaten überdeutlich
Stichproben in Nordrhein-Westfalen und Bayern erbrachten vergleichbar geringe Ergebnisse wie in den oben aufgeführten Bundesländern. Es sei daran erinnert, dass sich all diese Testergebnisse komplett auf symptomlose (gesunde) Kinder und Jugendliche beziehen, da symptomatische (erkrankte) Schüler sowieso nicht in die Schule kommen dürfen.
Obwohl die Resultate der Schnelltestpflicht seit Monaten deutschlandweit empirisch nachweisen, wie geringfügig diese „Pandemie“ an Schulen ist, wurde die Maßnahme in keinem Bundesland abgeschafft, sondern insgesamt sogar noch verschärft.
Profiteure der Selbsttestpflicht an Schulen sind nicht nur die inzwischen mehr als 200 Hersteller und Anbieter der Tests, die damit inzwischen Milliardensummen eingenommen haben. Darüber hinaus ist die Selbsttestpflicht für Schüler und Lehrer auch im Sinne der Politiker, die sich – wenig evidenzbasiert –als Macher und Beschützer inszenieren können. Letztlich profitieren alle Akteure, die für ihre politischen und/oder wirtschaftlichen Agenden die weitere Befeuerung der Inzidenzen benötigen – wofür aufgrund der niedrigen Grenzwerte auch bereits kleine Zahlen genügen.
Die Selbsttestpflicht an Schulen ist ein anlassloses Massenscreening mit einer zweistelligen Millionenzahl von Tests pro Woche. Die dadurch hervorgebrachte Zahl bestätigter Positivtests erhöht künstlich die absoluten Corona-Fallzahlen, obwohl sich am realen Krankheitsgeschehen gar nichts ändert. Doch die Analyse sollte an dieser Stelle noch nicht enden.
Vorstufe zur Kinder-Impfpflicht
Wie aus den politischen Entwicklungen absehbar ist, scheint die Testpflicht letztlich nur ein Zwischenstadium auf dem Weg zur „Impfpflicht durch die Hintertür“ zu sein. Eine Art Einstiegsdroge, die die effektive Einführung einer de facto Corona-Impfpflicht für Kinder erst ermöglicht.
Nachdem die Testpflicht auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen als allgemeiner Standard etabliert wurde, führt nun der Rückbau kostenloser Testmöglichkeiten zu immer höherem Druck auf Menschen, sich einer medizinische Behandlung mit experimentellen Präparaten zur Verfügung zu stellen. Aus 3G wird 2G.
Aus dem bisherigen taktischen Agieren der Politik in anderen Gesellschaftsbereichen ist abzuleiten, wie es auf diesem Weg weitergehen könnte. Dazu wird auch an Schulen das „Impfen“ durch anschließende individuelle Maßnahmenbefreiung immer attraktiver und das Testen durch immer mehr Zusatzbelastungen unattraktiver gemacht werden. Schüler ab zwölf Jahren, die sich bereits die entsprechenden Substanzen spritzen ließen, sind in den meisten Bundesländern schon jetzt von der Selbsttestpflicht befreit.
Letztlich bedeutet dies, aufgrund der allgemeinen Schulpflicht, nichts weniger als eine kommende – regelmäßig zu wiederholende – faktische Behandlungspflicht aller Minderjährigen im Schulalter mit experimentellen Substanzen gegen SARS-CoV-2.
Push- und Pull-Faktoren
Es ist sehr wahrscheinlich, dass in den kommenden Monaten ein mRNA-Präparat für Kinder zugelassen wird. Die Firma Biontech plant, in diesen Wochen bereits die Genehmigung ihres Corona-„Impfstoffs“ für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren zu beantragen, berichteten Medien am 10. September. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält das für „eine gute Nachricht“. Auch Landespolitiker wie der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) fiebern bereits darauf hin:
„Ich hoffe, dass sehr schnell auch ein Impfstoff zugelassen wird für die unter Zwölfjährigen.“
Es ist stark anzunehmen, dass die Europäische Arzneimittelbehörde EMA die breite Anwendung dieses Präparats sehr schnell genehmigt und es dann von der STIKO zeitnah empfohlen wird.
Dies würde interessierten Politikern die Möglichkeit eröffnen, die Selbsttests auch für Schüler nur noch kostenpflichtig anzubieten. Die bekannte Rechtfertigung – die Finanzierung der Tests könne bei gleichzeitigem Impfangebot ja nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden – lässt sich auch auf das Gesellschaftsfeld Schule anwenden. Spätestens mit einer parallelen Erhöhung des Testrhythmus auf täglich – etwa wegen steigender „Fallzahlen“ im Winter – würde das Testen schnell zu einer finanziellen Bedrohung für die allermeisten Eltern werden.
Die wenigen verbleibenden Kinder, die die experimentelle Injektion noch immer ablehnen, könnten schließlich vollends ausgegrenzt werden, indem sie beispielsweise farbige Markierungen tragen müssen, wie es das Neustrelitzer Gymnasium Carolinum bereits im Mai 2020 zur Unterscheidung von Getesteten und Nicht-Getesteten vormachte oder wie es die Kepler-Universität Linz nun zur Sichtbarmachung des Impfstatus plant. Ebenfalls denkbar wäre es, diesen wenigen Schülern eine permanente Maskenpflicht auf dem Schulgelände aufzuerlegen, während diese Pflicht für die „geimpften“ Mitschüler entfällt.
Wie seit März 2020 zu beobachten ist, kann von politischer Seite keine Maßnahme ausgeschlossen und von Lehrerseite keine Gegenwehr erwartet werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden wohl auch zukünftig ignoriert, Empathie mit Kindern ist nicht vorgesehen. Die Aufhebung der Gleichheit wird vor den Schulen nicht haltmachen.
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