Corona-Aufarbeitung: Neue Indizien im Todesfall Oppermann

Neue Indizien zum Tod des SPD-Politikers und Lockdownkritikers Thomas Oppermann im Jahr 2020 / Wolfgang Wodarg: „sieht so aus, als wenn er vergiftet wurde“ / Staatsanwaltschaft ermittelte nicht

19. August 2024
Greven.
(multipolar)

Der langjährige SPD-Politiker Wolfgang Wodarg nannte am Montag (19. August) im Interview mit Multipolar bislang unbekannte Details zum Tod des damaligen Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann am 25. Oktober 2020. Wodarg habe „die Situation so berichtet bekommen“, dass Oppermann wenige Minuten vor einem Live-Auftritt im ZDF „in der Maske war, also geschminkt wurde für den Auftritt“, dass er „dann einen Kaffee angeboten bekommen hat, einen Kaffee getrunken hat und dass er dann tot zusammengebrochen ist.“ Anschließend sei keine Polizei gekommen und es sei auch „nicht besonders gründlich nach einer Todesursache geforscht“ worden, so der ehemalige Fraktionskollege. Seine Schlussfolgerung: „Für mich sieht es so aus, als wenn er vor dem Auftritt vergiftet wurde.“ Die Staatsanwaltschaft hätte aktiv werden müssen, doch „das ist sie nicht“, betonte Wodarg. Multipolar konnte diese Informationen durch ein Gespräch mit der Person bestätigen, der sich der Augenzeuge anvertraut hatte.

Oppermann hatte sich in den Tagen vor seinem Tod vehement gegen einen weiteren Lockdown gewandt, der am 2. November dann ausgerufen wurde. Gegenüber dem SPIEGEL hatte er im Oktober erklärt, er rechne „mit weiteren Gerichtsentscheidungen, die Corona-Maßnahmen aufheben.“ Der „Aktionismus der Landesregierungen“ produziere „wenig durchdachte Einzelmaßnahmen“, die „gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit oder den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen“ würden. Er kritisierte Diskussionen „hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt“ und forderte wenige Tage vor seinem Tod „eine offene Generaldebatte im Bundestag“. Dort gebe es „keine Mehrheit für ein unspezifisches Beherbergungsverbot“, so der Politiker, der bis 2017 auch Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion war. Nur der Bundestag könne „durch eine offene Debatte und eine sorgfältige Abwägung für die notwendige Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen sorgen.“ In einem weiteren Interview hatte Oppermann wiederholt: „Wir brauchen eine Debatte über die genaue gesetzliche Ermächtigung der Exekutive“. Dies sei „eine Frage der Rechtsstaatlichkeit“.

Sein Tod ereignete sich wenige Minuten, bevor er seine Überlegungen und Forderungen als Interview-Gast in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ einem Millionenpublikum erläutern konnte. Oppermann sollte dazu aus dem Göttinger Max-Planck-Institut live in die Sendung geschaltet werden. Der Leiter des ZDF-Hauptstadtstudios, Theo Koll erinnerte sich, man habe „noch im Vorgespräch zur geplanten Schalte den wie stets professionellen und entspannten Politiker Thomas Oppermann erlebt.“ Der Journalist Hans-Jörg Vehlewald, der ihn nach eigener Aussage seit über 20 Jahren kannte, betonte, dass niemandem aus Oppermanns Umfeld etwas von einer Vorerkrankung bekannt gewesen sei.

Wodarg, der gegenüber Multipolar erstmals die Details des Todesfalls öffentlich machte, räumte ein, das habe ihn „damals sehr erschrocken“. Er „glaube schon, dass es da Leute gibt, die große Angst davor hatten“, dass Politiker wie Oppermann „die geplanten Aktionen stören“. Gegen den zweiten Lockdown im Herbst 2020 war es juristisch zu einer Klagewelle gekommen. Auch der Chef des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, hatte die Bundesregierung im Oktober 2020 gewarnt: Der geplante neue Lockdown wäre ein „Todesstoß für Wirtschaft.“ Sollte die Bundesregierung das öffentliche Leben erneut zum Erliegen bringen, behalte er sich rechtliche Schritt vor. Er „glaube nicht, dass ein erneuter Lockdown vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte“, so Ohoven damals. Daher sei es „nicht nur legitim, sondern geradezu geboten, die Frage zu stellen, ob die Maßnahmen auch im Rechtssinne verhältnismäßig sind und damit im Einklang mit unserer Verfassung stehen.“

Zwei Tage nach dieser Aussage, am 31. Oktober 2020, starb auch Ohoven. Er prallte mit seinem Wagen gegen eine Autobahnbrücke. Laut Medienberichten war er „mit seinem Bentley auf der linken Spur der A44 unterwegs gewesen, als er aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug“ verlor. Auch in diesem Fall ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht.


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