Manuela Schwesig am 7. Januar 2021 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern | Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner

Die Maske aus der Schuhfabrik

Zunehmend werden FFP2-Masken als Standard etabliert. Regierungen verteilen Gutscheine oder versenden die Masken gleich direkt an die Bürger. Das von den Masken ausgehende Gesundheitsrisiko wird dabei in Politik und Medien kaum thematisiert – obwohl aktuell sogar das Robert Koch-Institut und die europäische Seuchenschutzbehörde zur Vorsicht mahnen. Ein aktuelles Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Regierungen sehen sich selbst als Wohltäter, agieren aber in weiten Teilen fahrlässig.

PAUL SCHREYER, 4. März 2021, 3 Kommentare

Hinweis: Dieser Beitrag ist auch als Podcast verfügbar.

Im Januar dieses Jahres beschloss die Schweriner Landesregierung die kurzfristige Beschaffung von fünf Millionen FFP2-Masken. Hintergrund sei „die mögliche beschleunigte Ausbreitung von Mutanten des Coronavirus“. Die Regierung plante, die Masken an alle Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern zu versenden (mehr als 800.000) und erklärte dazu:

„Jeder Haushalt erhält mit sechs FFP2-Masken die gleiche Anzahl, sodass auch Familien davon profitieren. Ältere Menschen, die durch das Virus stark gefährdet sind und sich beim Einkaufen besonders gut schützen müssen, erhalten die gleiche Anzahl. Die Sendungen werden als Postwurfsendung direkt nach Hause verschickt.“

Im Februar begann die Verteilung. Die Regierungspartei SPD meldete dazu stolz:

„Aus Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in unserem Land verschickt die Landesregierung ab heute sechs FFP2-Masken an jeden Haushalt in MV!“

Was in den Pressemitteilungen nicht auftauchte: Die Masken wurden laut Packungsaufdruck in einer chinesischen Schuhfabrik gefertigt und waren von der kleinen Troisdorfer Firma „HMpG Medical Care“ importiert worden – einem Ein-Mann-Unternehmen des geschäftstüchtigen Pflanzenschutzmittelhändlers und Liedermachers Volker Herdick, der auch das gleichnamige Musiklabel „HMpG Records“ betreibt und dort zu seinem persönlichen Hintergrund auf „preisgekrönte Engagements in der Kleinkunst-Comedyszene“ verweist.

Bei diesem vielseitigen Unternehmer hatte sich die Schweriner Landesregierung also mit Masken eingedeckt (laut Auskunft des Regierungssprechers gegenüber Multipolar zum Stückpreis von 44 Cent), die nun allen Bürgern per Brief zugestellt wurden. Doch waren diese Masken überhaupt sicher oder enthielten sie womöglich gesundheitsschädliche Materialien?

Gefährliche Chemikalien im Maskenflies?

Der Verpackung war zu entnehmen, dass sie der gängigen EU-Norm für FFP2-Masken entsprächen, Herdick hatte auf seiner Webseite auch ein entsprechendes Zertifikat verlinkt. Dieses war ausgestellt von einer britischen Firma namens CCQS, die auf dem Zertifikat allerdings eine Adresse in Irland angab und die laut Eigendarstellung zuvor Prüfzertifikate für eine Bandsäge, eine Drehbank und einen Autolift vertrieben hatte.

Das ausländische Zertifikat bestätigte die Einhaltung einer EU-Norm, die eine bestimmte Filterleistung verlangte (94 Prozent Partikelfilterung bei FFP2-Masken), nicht aber eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien. Der Leiter des Hamburger Umweltinstituts, Prof. Dr. Michael Braungart, betonte im Zusammenhang mit solchen Zertifikaten jüngst:

„Wir denken, da das OP-Ausrüstung ist, müsste das gesund sein. Aber da die meisten Menschen in China, wo die meisten Masken produziert werden, noch nie über Umwelt nachgedacht haben, verwenden sie halt alles, was funktioniert. Da ist jeder Dreck der Welt drin.“

Die meisten FFP2-Masken seien „mitnichten medizinische Masken“, sondern einfach Staubschutzmasken für Handwerker. Bei ihrem Vlies handele es sich um einen thermoplastischen Kunststoff, dem Klebstoffe, Bindemittel, Antioxidantien und UV-Stabilisatoren beigefügt würden, dazu teils große Mengen Formaldehyd oder Anilin sowie zusätzlich künstliche Duftstoffe, um den unangenehmen Chemiegeruch zu überlagern.

Hatte die Schweriner Landesregierung Anstrengungen unternommen, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Masken zu überprüfen? Auf Nachfrage von Multipolar erklärte Regierungssprecher Andreas Timm lediglich allgemein, die Masken seien „vor der Verteilung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales geprüft worden“. Die Nachfrage, worin diese Prüfung genau bestand und ob dabei auch die Inhaltsstoffe der Maske auf gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht worden seien, blieb bis zum Redaktionsschluss am Donnerstag Abend unbeantwortet. (Ergänzung 5.3.: Der Regierungssprecher teilte nach Veröffentlichung des Artikels mit: „Es hat keine Überprüfung der Inhaltsstoffe gegeben.“)

RKI: „individuelle gesundheitliche Eignung sicherstellen“

Von den möglicherweise schädlichen Inhaltsstoffen abgesehen, geht von FFP2-Masken eine weitere, gravierende Gefahr aus. Denn allein schon aufgrund des besonders hohen Atemwiderstands stellen sie für viele Menschen ein ernstes gesundheitliches Risiko dar. Darauf weist aktuell unter anderem das Robert Koch-Institut (RKI) in seinen „Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus“ hin (Hervorhebungen im Folgenden durch den Autor):

„Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht ein erhöhter Atemwiderstand, der die Atmung erschwert. Deswegen sollte vor dem Tragen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden, um Risiken für den Anwender individuell medizinisch zu bewerten. Gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, in der Regel 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause). Dies minimiert die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand. Weiterhin sollten FFP2-Masken bestimmungsgemäß nicht mehrfach verwendet werden, da es sich in der Regel um Einmalprodukte handelt. (…)

FFP2-Masken kamen bisher zweckbestimmt und zielgerichtet im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Daher wurden außerhalb des Gesundheitswesens noch keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (zum Beispiel bei Risikogruppen oder Kindern) durchgeführt. In Untersuchungen mit Gesundheitspersonal wurden Nebenwirkungen wie zum Beispiel Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. (…)

Bei der Anwendung von FFP2-Masken durch Laien als „medizinische Maske“ muss sichergestellt sein, dass (...) die individuelle gesundheitliche Eignung sichergestellt ist (…).

Beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit zum Beispiel eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen. Das Tragen von FFP2-Masken durch Personen, die einer Risikogruppe angehören, sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten. Die Anwender/innen sollten über das korrekte und gegebenenfalls einmalige Tragen, die Handhabung und die Risiken aufgeklärt werden. Zudem sollten die für die Träger/innen vertretbaren Tragedauern unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festgelegt werden, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren. (…) Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutzes hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben.

Soweit das RKI in seiner aktuellen Einschätzung. Nichts davon erwähnte die Schweriner Landesregierung in ihrem Brief an die Bürger, der der Maskensendung beigefügt war und der auch eine Trageanleitung enthielt. Darin fand sich auch kein Wort über maximale Tragezeiten, die nur einmalige Verwendbarkeit sowie die allgemeinen gesundheitlichen Risiken – geschweige denn die Notwendigkeit einer individuellen ärztlichen Vorsorgeuntersuchung.

In atemberaubender Unbedarftheit (oder, je nach Sichtweise, fast schon kriminell zu nennender Fahrlässigkeit) schloss der von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gesundheitsminister Harry Glawe unterzeichnete Brief, mit dem den Bürgern – unter ihnen viele allein lebende, vorerkrankte und verunsicherte Rentner – die Masken ohne jeden Warnhinweis aufgenötigt wurden, mit den Worten:

„Machen Sie weiter mit! Schützen Sie sich und andere! Bleiben Sie gesund!“

Auf Nachfrage von Multipolar erläuterte Regierungssprecher Timm dazu:

„Die FFP2-Masken, die wir an die Bevölkerung verteilen, stellen ein freiwilliges Angebot dar, mit dem sich die übergroße Mehrheit der Menschen in bestimmten Situationen (zum Beispiel beim Einkaufen) deutlich besser vor einer Ansteckung schützen kann als mit gewöhnlichen Alltagsmasken. Wer beispielsweise von einem Arzt oder einer Ärztin von der Maskenpflicht befreit worden ist oder die Masken aus anderen Gründen nicht gebrauchen will, sollte das Maskenpaket an Angehörige oder Nachbarn weitergeben. Darauf haben wir zu Beginn der Verteilaktion hingewiesen. Aus Sicht der Landesregierung ist der Schutz, den FFP2-Masken vor der Ansteckung mit dem lebensgefährlichen Coronavirus bieten, deutlich höher zu bewerten als mögliche Beeinträchtigungen, die von den Masken ausgehen könnten.“

Wie weiter unten gezeigt wird, schätzt die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC das allerdings ganz anders ein.

Die Studienlage

Die geschilderten Probleme sind lange bekannt. Eine Forschergruppe aus Ärzten und Wissenschaftlern, unter anderem vom Herzzentrum Brandenburg, der Medizinischen Hochschule Brandenburg und der Medizinischen Fakultät der Universität Magdeburg hatte dazu in einer Studie, die im Oktober 2020 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht worden war, folgende Warnung ausgesprochen:

„Dennoch erscheint es für Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen sinnvoll, FFP2-Masken mit Vorsicht zu verwenden, da bei diesen unter Maskeneinwirkung klinisch bedeutsame Veränderungen der pO2- und pCO2-Werte beschrieben sind. Insbesondere weniger trainierte Personen (starker Herzfrequenzanstieg) scheinen unter allen Maskentypen, vor allem unter der FFP2-Maske, mitunter bereits bei geringerer Belastung, Symptome wie Dyspnoe, Kopfschmerzen, Hitzegefühl oder Schwindel zu verspüren.“

Wissenschaftler der Universität Leipzig kamen in einer separaten Untersuchung zu ähnlichen Ergebnissen, Zitat: „Beim Ergometer-Tests zeigte sich, dass die maximal mögliche Kraft deutlich reduziert war. Im Stoffwechsel wurde eine schnellere Ansäuerung des Blutes bei Anstrengung registriert. Die Lungenfunktionsparameter waren mit der Maske signifikant niedriger.“ Teilnehmer der Studie „berichteten von länger anhaltenden und stärker ausgeprägten Beschwerden beim Tragen von FFP2-Masken“.

Noch weiter ging die im September 2020 veröffentlichte, ausführliche Untersuchung von Ines Kappstein, Professorin für Krankenhaushygiene, die zusammenfasste, dass es, (Hervorhebung durch den Autor):

keine wissenschaftliche Grundlage gibt, mit der der Gebrauch von Masken (gleich welcher Art) in der Öffentlichkeit bei nahezu der gesamten Bevölkerung von Deutschland gerechtfertigt werden kann (...). Im Gegenteil kann eine Maskenpflicht für viele Millionen Menschen im öffentlichen Raum sogar zu einem Infektionsrisiko werden, weil die erforderliche Händehygiene nicht eingehalten werden kann. Indirekte Erregerkontakte über kontaminierte Oberflächen werden durch Masken nicht weniger, sondern kommen im Gegenteil potenziell häufiger zustande als ohne Masken.“

Anders gesagt: Weil die amtlichen Vorgaben, sich vor und nach Gebrauch der Masken gründlich die Hände zu waschen, im Alltag unmöglich umzusetzen sind, schadet der Gebrauch unter Umständen mehr als er Nutzen bringt.

Seuchenschutzbehörde: FFP2-Masken „derzeit nicht vertretbar“

Die europäische Seuchenschutzbehörde ECDC (European Center for Desease Prevention), das europäische Pendant zum deutschen Robert Koch-Institut, mahnt aktuell ebenfalls zur Vorsicht. In einem im Februar veröffenlichten 31-seitigen Bericht zur Effektivität des Maskentragens schreiben die Fachleute, der Nachweis des Nutzens medizinischer Masken insgesamt, was eine Verhinderung von Covid-19 durch das Tragen in der Öffentlichkeit angeht, sei „begrenzt“. Mit Blick auf FFP2-Masken („respirators“) stellt das ECDC überraschend deutlich fest:

„Die sehr begrenzten wissenschaftlichen Nachweise zur Verwendung von FFP2-Masken in der Bevölkerung stützen keine Tragepflicht dieser Masken anstelle von anderen Arten von Gesichtsmasken.“

Potenzielle Nebenwirkungen durch den hohen Atemwiderstand sollten „berücksichtigt werden“. Die Effektivität („effect estimate“) von FFP2-Masken bei der Verhinderung von Covid-19 schätzen die Experten dabei als „gering bis moderat“ ein, die Sicherheit des Nachweises einer Wirkung („certainty of evidence“) als „gering“:

„Insgesamt wird der zu erwartende Mehrwert eines universellen Einsatzes von FFP2-Masken ('respirators') in der Bevölkerung derzeit als sehr gering eingeschätzt. Unter Berücksichtigung der potenziellen Kosten und Schäden wird eine Empfehlung für den Einsatz von FFP2-Masken anstelle anderer Arten von Gesichtsmasken in der Bevölkerung derzeit als nicht vertretbar angesehen.“

Das ECDC schließt, der „Mangel an definitiv überzeugenden Nachweisen“ für die Effektivität des Maskentragens insgesamt sei eine „Herausforderung“. „Zusätzliche hochwertige Studien“ würden benötigt, so die Behörde.

Positive Resonanz der Bürger – ein Grund zur Freude?

All diese Experteneinschätzungen werden von den für die Verhängung einer Maskenpflicht verantwortlichen Politikern bislang weitgehend ausgeblendet. Es herrscht die Mentalität: Masken müssen getragen werden. Das einzige Entgegenkommen des Staates ist finanzieller Natur: Man macht die Masken billiger oder – in Kleinstmengen – kostenlos. Dass sie viele Menschen ernsthaft schädigen und krank machen können, wird ignoriert. Regierungssprecher Timm sieht das anders und betont auf Nachfrage die große öffentliche Akzeptanz der Maskenverteilung:

„Die Aktion stößt auf sehr viele positive Resonanz. Wir erhalten bisher jeden Tag Briefe oder E-Mails, in denen sich die Menschen nach dem Erhalt der Masken bei uns bedanken.“

Offenbar sind viele Menschen über die Gefahren bislang unzureichend informiert und wissen nicht um die Risiken für die eigene Gesundheit. Die positive Resonanz sollte daher eigentlich kein Grund zur Freude für eine Regierung sein, sondern Anlass zum Überdenken der eigenen Informationspolitik.

Ergänzung 5.3.: Regierungssprecher Timm teilte nach Veröffentlichung des Artikels mit: „Ich würde gern noch einmal deutlich machen, warum wir die Aktion, trotz der von Ihnen vorgebrachten Gegenargumente, für richtig halten: FFP2-Masken dienen dem Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Sie werden sogar im medizinischen Bereich eingesetzt. Der Bund und Länder haben deshalb entschieden, die FFP2-Masken als eine von mehreren Schutzmöglichkeiten in bestimmten Situationen, zum Beispiel beim Einkaufen, verpflichtend vorzuschreiben. Mit unserer Aktion unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger dabei, sich eine Grundausstattung mit FFP-2-Masken zuzulegen.“

Kommentar Paul Schreyer: Multipolar hatte die Landesregierung auch gefragt, aufgrund welcher Fakten sie zu einer anderen Einschätzung als das ECDC kommt, das wie erwähnt feststellt: „Die sehr begrenzten wissenschaftlichen Nachweise zur Verwendung von FFP2-Masken in der Bevölkerung stützen keine Tragepflicht dieser Masken anstelle von anderen Arten von Gesichtsmasken.“ Die Landesregierung hat diese Frage bislang nicht beantwortet.

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GERHARD ALFRED, 5. März 2021, 16:20 UHR

Bei uns im Haushalt und am Arbeitsplatz gibt es eine Vielzahl ganz verschiedener FFP2-Masken zur Auswahl, der allergrößte Teil ist ganz einfach nur Dreck, richtiger Dreck. Aus hygienischer, dermatologischer und lungenärztlicher Sicht ist der Straftatbestand der Körperverletzung mehrfach erfüllt. Viele Masken stinken entweder nach Waschpulver oder Chemie, es stellen sich vielfältige „Beleidigungen“ des Geruchs- und gelegentlich auch des Geschmackssinnes ein.

Kolleg/en/innen leiden unter heftigen Hautreizungen und Allergien, bei garantiert nicht dauerhaftem Einsatz der FFP2. Von einer Atmungsqualität sind die meisten Masken Lichtjahre entfernt, es ist fast nie die Balance zwischen dem Ein- und Ausatmen unter der Maske herzustellen, es gibt nur wenige positive Ausnahmen.

Nun ist unsere alternativlose Bundesregierung an die leichtgläubige Bevölkerung mit dem Anspruch heran getreten, diese vor einem möglichen Schaden zu bewahren. Wie man in diesen Tagen liest, laufen zahlreiche staatsanwaltliche Ermittlungen wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit und Geschäftemacherei um die bundesrepublikanische Maskenschacherei. Die SZ hat heute angeregt: "Der Deutsche Bundestag sollte langsam darüber nachdenken, in seinen Gebäuden auch Büros für Staatsanwälte einzurichten." *)

Die uns nachgesagte deutsche Präzision gibt es nicht, an deren Stelle ist Wichtigtuerei, Großsprech, Bevormundung und Besserwisserei getreten. Merchandising und Marketing sind an die Stelle evidenzbasierter medizinischer Vorsorge getreten, angesiedelt unweit von Fakenews, von Irr- und Aberglauben, was man anderen gerne anheftet, denjenigen, die sich erlauben eine zweite oder andere Meinung zu haben. Die Meinungsvielfalt wird in diesem Land unter den stinkenden Masken erstickt.

*) https://www.sueddeutsche.de/meinung/korruption-cdu-csu-georg-nuesslein-nikolas-loebel-axel-fischer-1.5225946

AXEL KLEIN, 6. März 2021, 12:15 UHR

Sehr geehrter Herr Schreyer, vielen Dank für Ihre innere Analyse der Widersinnigkeit des Maskentreibens.

Objektiv und von außen betrachtet, vermute ich, sind wir uns einig, dass es bei der Maskierung der Öffentlichkeit nie um Gesundheitsschutz oder eine Verbesserung der Hygiene ging? Primäre Funktion war die Menschen zu separieren und ein einfaches und offensichtliches Gehorsamsmerkmal zu schaffen. Deshalb wird jede Detailregelung dieses sachlichen Unsinns nie sinnvoll werden können – wenn es manchen mittlerweile auch durch Gewöhnung so vorzukommen scheint.

Für mich war das aus drei Gründen einfach zu bewerten: 1. Die Behauptung, dass selbstgehäkelte Zwiebelnetze, sogenannte Alltagsmasken, die behauptete gesundheitliche Wirkung hätten, ist so offensichtlicher Unsinn, dass diese Regelung mittlerweile sogar aufgehoben wurde. 2. Die Erinnerung an die Kopftuch- und Burkadiskussion, in der heutige Maskierungsbefürworter noch von der Wichtigkeit der Mimik für die zwischenmenschliche Kommunikation überzeugt waren. 3. Die Kenntnis der TRBA-250-Anhang 7 (2012). Dort ist auf dem Stand der Technik alles hinterlegt, was für die sinnvolle Nutzung von Mund-Nase-Schutz (MNS) und filtrierenden Atemschutzmasken (FFP1-3) wissenswert ist. Später die TRBA 462, die Sars CoV 2 der Risikogruppe 3 zuordnet und damit FFP 3 vorgibt. Diese Arbeitsschutzregeln greifen in dem Moment natürlich auch für die breite Öffentlichkeit, wenn die genannten Medizinprodukte (Arbeitsmittel) dort vorgeschrieben werden.

Alle in 2020 nachgeschobenen Rechtfertigungsregelungen dienten der Bestätigung der machtpolitischen Entscheidung z.B. der völlig daneben geratene Sars-CoV 2 Arbeitsschutzstandard des sogenannten Arbeitsministers Heil (04/2020), der mit der Sars-CoV 2 Arbeitsschutzregel (08/2020) relativiert und in das Arbeitsschutzsystem integriert wurde.

Grundlage des Einsatzes dieser Medizinprodukte (Arbeitsmittel) ist die im Arbeitsschutzgesetz seit 1996 vorgeschriebene, aber bis Anfang 2020 oft ignorierte, Gefährdungsbeurteilung. Selbst im Schadensfall konnten viele Betriebe diese Vorgabe ohne wesentliche Konsequenzen ignorieren und trotzdem die neue Regeltreue in den Manipulationsmedien erschien, wurden in vielen Betrieben Corona-Maßnahmen eingeführt, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Woran merkt man das? Die Gefährdungsbeurteilung fordert die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß, hier Covid 19, gegeneinander abzuwägen und Maßnahmen zu ergreifen, deren Wirksamkeit regelmäßig zu kontrollieren ist. Da die drei Coronamärchen (asymptomatische Infektiosität, Kinder als Hauptüberträger, Sars-CoV 2 völlig neu) durch die Arbeit des ACU als solche erkannt sind, sind für Menschen ohne Vorerkrankungen entweder die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Schadensausmaß als geringfügig zu bewerten und weder am Arbeitsplatz (ausgenommen die in TRBA-250 genannten) und erst recht nicht in der Öffentlichkeit Maßnahmen erforderlich. Für Angehörige der Risikogruppen muss das dringend individuell bewertet werden, weil abhängig von den Vorerkrankungen generelle Maßnahmen potentiell gesundheitsschädlich sind.

Anlässlich des Machterhalts und des Machtausbaus der politischen Klasse und ihrer Finanziers wurden also nicht nur zahlreiche Grundrechte außer Kraft gesetzt, sondern auch langjährige, vielleicht der Profitmaximierung hinderliche Detailregelungen. Zudem muss ich die repräsentative, parlamentarische Demokratie als jetzt schon mindestens zweimal in der deutschen Geschichte gescheitertes Konzept ansehen und es steht in Art 20 (2) GG nicht ohne Grund "...vom Volke in Wahlen und Abstimmungen…".

Schöne Grüße
Axel Klein

TK, 8. März 2021, 13:00 UHR

Lieber Herr Schreyer, ein sehr anschauliches Beispiel der verantwortungslosen Maskenpolitik.

Bemerkenswert sind für mich insbesondere die Reaktionen der Regierung MVs. Diese zeigen, dass die Regierung a) sich bemüht, das irgendwie zu erklären, was für die Relevanz solcher Artikel spricht und b) argumentativ jedoch völlig wehrlos ist, sodass sie nur Glaubenssätze ("dient dem Gesundheitsschutz") und eine Art Autoritätsargument (Verwendung im medizinischen Bereich) anführen kann. Auch die positive Resonanz der Bürger ist – wie richtig angemerkt – nur ein Scheinargument vor dem Hintergrund eines recht einseitigen und eingeschränkten öffentlichen Diskurses.

Dass zudem die fachlichen Aussagen des RKI und der ECDC von den Regierungen ignoriert werden, obwohl uns seit einem Jahr penetrant eingebläut wird, nur diese (plus WHO) seien im Besitz der Wahrheit, zeigt abermals die Doppelstandards, mit denen in der Informationspolitik hantiert wird, und dass es um Politik und nicht um ein möglichst objektives Erkenntnisinteresse geht.

Passend dazu heute bei Reitschuster ein Artikel über die fragwürdige Norm der FFP2-Masken: https://reitschuster.de/post/millionen-ffp2-masken-schuetzen-nicht/

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