Eilverfahren gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord
20. März 2024Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat beschlossen, das Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen prioritär zu behandeln. Das oberste Gericht der Vereinten Nationen hat den Termin für die öffentliche Anhörungen in dem von der Republik Nicaragua eingeleiteten Verfahren auf den 8. und 9. April festgelegt. Am ersten Anhörungstag wird Nicaragua seine Argumente vortragen können, am zweiten hat Deutschland die Gelegenheit, darauf zu antworten.
Das mittelamerikanische Land wirft Deutschland in seinem Antrag vom 1. März vor, es habe Israel „politisch, finanziell und militärisch unterstützt, wohl wissend, dass die militärischen Ausrüstungsgegenstände bei der Begehung schwerer Verstöße gegen das Völkerrecht (…) verwendet werden würden“. Die von Deutschland bereitgestellte militärische Ausrüstung umfasse „insbesondere Lieferungen an die Frontlinie und in Lagerhäuser sowie die Zusicherung künftiger Lieferungen von Munition, Technologie und verschiedenen für das israelische Militär erforderlichen Komponenten“.
Die deutsche Regierung habe zudem die Zahlungen an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) eingestellt und gefährde so „jede wirksame Hilfe für die Opfer eben jener Gräueltaten, die Israel begeht“. Dies deute auf eine stärkere Beteiligung Deutschlands an der Umsetzung der rechtswidrigen Handlungen hin.
Weder Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) haben sich bisher öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. In zwei Pressekonferenzen bezeichneten der stellvertretende Regierungssprecher sowie Vertreter des Auswärtigen Amtes die Anschuldigungen als „nicht gerechtfertigt“ und „haltlos“, ohne weitere Angaben zur Sache zu machen.
Als Grund für die zügige Bearbeitung hat Nicaragua in seinem Antrag vom 1. März unter anderem die jüngste Ankündigung einer bevorstehenden Militärintervention der israelischen Armee in Rafah angegeben. Dort befänden sich derzeit 1,4 Millionen Flüchtlinge aus dem Norden des Gazastreifens sowie die Basis aller humanitärer Operationen.
Noch zwei Wochen zuvor, am 15. Februar, hatte der IGH einen ähnlich begründeten Eilantrag Südafrikas mit der Begründung abgelehnt: Die Umsetzung der vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar genannten vorläufigen Maßnahmen erfordere nicht die Anordnung weiterer Schritte. In dem Beschluss wurde der israelische Staat verbindlich dazu aufgefordert, einen Völkermord im Gazastreifen mit allen Mitteln zu verhindern.
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